Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich für 50 Minuten statt.
Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch. In diesem lernen wir uns kennen, Sie berichten mir von Ihrem Anliegen und Ihrer Symptomatik und ich erkläre Ihnen das weitere Vorgehen.
Wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen folgen bis zu 4 weitere probatorische Sitzungen. Diese Stunden dienen einem gegenseitigem Kennenlernen, der ersten diagnostischen Abklärung (unter welcher psychischen Belastung/Störung Sie leiden), einer biografischen Anamnese, dem Klären der Therapieziele und der Indikationsstellung.
Im Anschluss besprechen wir ob eine Therapie begonnen oder beantragt wird. Die Therapie dient dann dazu die Symptomatik zu verstehen, Symptome zu reduzieren und Ihre Lebensqualität zu steigern. Eine Verhaltenstherapie kann zwischen 12-60 Stunden umfassen.
Selbstzahler*innen
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Sie die Kosten Ihrer Therapie selbst tragen möchten. Möglicherweise möchten Sie nicht das die Krankenkasse Ihre Diagnose erfährt, streben einen Wechsel in eine private Krankenverischerung an, stehen vor einer Verbeamtung oder wollen eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen. In diesem Falle erfährt keine weitere Institution über die Therapie.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten* (GOP/GOÄ nach dem 2,3-fachen Satz). Eine Sitzung je 50 Min. kostet entsprechend der Gebührenordnung 134,07€ zuzüglich möglicher Kosten wie z.B. für die Durchführung diagnostischer Testungen.
Privatversicherung
In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie. Die Bedingungen variieren zwischen den verschiedenen Versicherungen. Bitte informieren Sie sich in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten* (GOP/GOÄ) mit dem 2,3-fachen Satz.
Beihilfe
Die Kosten werden im Regelfall übernommen. Beihilfeempfänger sollten den Beginn einer Psychotherapie der Beihilfe mitteilen und um Zusendung der Antragsformulare bitten.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten* (GOP/GOÄ) mit dem 2,3-fachen Satz.
(Freie) Heilfürsorge
Eine Psychotherapie ist für Beamte*innen, Beamtenanwärter*innen und Referandar*innen beihilfefähig. Die Beihilfe wird zunächst gutachterlich festgestellt und bewilligt. In der Regel benötigen Sie einen Antrag, welchen ich dann gerne für Sie erstelle.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten* (GOP/GOÄ) mit dem 2,3-fachen Satz.
Bundeswehr
Die Kosten für die Psychotherapie werden im Regelfall übernommen. Als Soldat/-in bringen Sie bitte eine Überweisung durch den Truppenarzt/-ärztin sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung" (San/BW/0218)" mit.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten* (GOP/GOÄ) mit dem 2,3-fachen Satz.
Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund der Schwierigkeit in Hamburg einen Therapieplatz zu finden gibt es die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie keinen Therapieplatz über mehrere Therapeut*innen mit Kassensitz oder in zumutbarer Nähe gefunden haben und die Terminservicestellen Ihnen keinen Therapieplatz vermitteln konnten. Gerne unterstütze und berate ich Sie bei der Beantragung. Bitte beachten Sie das die Kosten für Leistungen vor der Bewilligung durch Ihre Krankenkasse in der Regel nicht rückwirkend erstattet werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz.
Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer zum Kostenerstattungsverfahren:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
*GOP/GOÄ analog der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung mit Geltung ab 01.07.2024
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